Das erste Mal habe der Beschuldigte ihr den Decoder gestohlen. Das zweite Mal habe er ihr das Bargeld gestohlen und den aufblasbaren Gummischwan kaputt gemacht. Anlässlich des dritten Vorfalls habe er ihr die Portemonnaies gestohlen. Bei jenem Vorfall, bei welchem er ihr das Natel und die Schlüssel geklaut habe, habe er die Tür nicht kaputt gemacht, da sie zu Hause gewesen sei (pag. 646 Z. 34 ff.). Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 19. Dezember 2019 führte die Privatklägerin auf Frage ihrer Rechtsvertretung aus, dass ihr noch viele Gegenständen fehlen würden;