53 16.5.4 Aussagen der Privatklägerin Die Privatklägerin gab am 26. August 2019 gegenüber der Polizei an, dass ihr der Hauswart angerufen habe. Dieser habe gesehen, wie ihre Tür aufgebrochen worden sei. Sie verdächtige den Beschuldigten. Der Hauswart habe den Beschuldigten auch wegrennen sehen. Die ihr abhanden gekommenen Sachen seien alle in ihrem Schrank gewesen (pag. 625 ff.). Es sei zu drei Diebstahlsvorfällen gekommen, bei welchen er gleichzeitig die Wohnungstür kaputt gemacht habe. Das erste Mal habe der Beschuldigte ihr den Decoder gestohlen.