616 ff.) Aus dem Anzeigerapport geht hervor, dass die Privatklägerin sich am 10. Juni 2019 um 15.12 Uhr bei der Regionalpolizei meldete und mitteilte, dass der Beschuldigte ihr Nachrichten gesendet habe, in welcher er ihr androhte, ihre Wohnungstür kaputt zu machen. Vor Ort konnte die Polizei feststellen, dass die Wohnungstür der Privatklägerin mittels Körpergewalt geöffnet wurde. Als die Privatklägerin gemeinsam mit K.________ vor Ort eingetroffen sei, habe sie festgestellt, dass eine graue Kassette mit CHF 150.00 aus dem Schrank im Schlafzimmer entfernt worden sei.