Bestritten werde aber, dass der Beschuldigte dabei Bereicherungsabsicht gehabt habe und generell, dass CHF 150.00 überhaupt vor Ort gewesen seien. Die Privatklägerin habe ausgeführt, dass ihr an diesem Tag mehrere Sachen, u.a. Portemonnaies und Bargeld von CHF 150.00, gestohlen worden seien. Wenig später habe sie diese Aussage relativiert. Die Polizei habe gemerkt, dass etwas nicht aufgehe. Auch die Privatklägerin habe nicht mehr genau sagen können, wann, was weggekommen sei. Heute habe sie wieder generell behauptet, der Beschuldigte habe ihr alles gestohlen. Früher sei nie die Rede von einem Tablet gewesen.