16. Ziff. I.1.1. der Anklageschrift: Diebstahl vom 10. Juni 2019 z.N. der Privatklägerin (pag. 1245) 16.1 Anklagesachverhalt Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am 10. Juni 2019, ca. 15.10 Uhr, an der F.________ in E.________, einen Diebstahl begangen zu haben, indem er in der Absicht, sich damit unrechtmässig zu bereichern, in die Wohnung der Privatklägerin eingedrungen sei, diese durchsucht und schliesslich Bargeld in Höhe von CHF 150.00 aus einer grauen Kiste entwendet habe (Ziff. III.1.1. des erstinstanzlichen Urteils).