_ AN.________ gab am 8. April 2020 als Zeugin bei der Staatsanwaltschaft an, dass sie im Fitnessstudio gewesen sei, als die Privatklägerin plötzlich mit einem Sack aufgetaucht sei. Der Beschuldigte sei auch im Fitness gewesen aber nicht mit ihr. Die Privatklägerin habe begonnen, sie von aussen zu beschimpfen, woraufhin sie sich zurückgezogen habe. Der Beschuldigte sei nach draussen gegangen, um die Privatklägerin zu beruhigen und mit ihr zu diskutieren. Die Privatklägerin habe nicht ins Fitness kommen können, weil sie nicht Mitglied sei. Sie selber habe das Fit-