608 Z. 48 – 52). Vom Schlag gegen die rechte Gesichtshälfte sei ihr Gesicht ganz rot gewesen und habe sehr geschmerzt. Ihr seien diverse Personen zu Hilfe geeilt. Der Beschuldigte habe beim Wegrennen eine Frau so sehr angerempelt, dass sie ihre Sachen habe fallen lassen. Diese Frau habe dann auch die Polizei gerufen (pag. 609). In der nächsten Einvernahme vom 26. August 2019 räumte die Privatklägerin noch ein, dass sie den Beschuldigten ebenfalls beschimpft habe. AN.________ sei nicht nach draussen gekommen (pag. 612 f.). 15.5.3 Aussagen der Zeugin AN.________ AN.