Sowohl der Beschuldigte als auch AN.________ seien im Fitnessstudio gewesen. Sie habe dem Beschuldigten nicht begegnen wollen. Der Beschuldigte habe sie aber gesehen und sei nach draussen gekommen. Sie seien sich in die Haare geraten. Sie habe ihm gesagt, dass sie nie mehr etwas mit ihm zu tun haben wolle. Daraufhin habe er ihr einen kräftigen Schlag gegeben, sie als Nutte beschimpft und ihr mit dem Tode gedroht, gesagt er komme zu ihr, warte auf sie und zerstöre ihre Wohnung. Er habe auch gesagt, dass er sie töten werde (pag. 608 Z. 48 – 52).