603 f.) Aus dem Deliktsblatt geht hervor, dass die Polizei wegen eines Streits beim N.________ in E.________ ausgerückt ist. Vor Ort wurde die Privatklägerin angetroffen, welcher von zwei Personen, AO.________ und AP.________, geholfen wurde. Gemäss den ersten Angaben der Privatklägerin, welche von den Zeugen bestätigt wurden, habe der Beschuldigte sie bedroht, beschimpft und ihr eine Ohrfeige verpasst. 15.5.2 Aussagen der Privatklägerin Die Privatklägerin gab am 23. Juli 2019 gegenüber der Polizei an, dass sie Sachen des Beschuldigten in einem Sack vor dem Fitnessstudio deponiert habe. Sowohl der Beschuldigte als auch AN.