15.4 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass es zu einem Aufeinandertreffen zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin am 31. Mai 2019 am N.________ in E.________ gekommen ist, wobei der Beschuldigte der Privatklägerin eine Ohrfeige gab und sie beschimpfte. Demgegenüber wird bestritten, dass der Beschuldigte der Privatklägerin gedroht haben soll sowie die Umstände der Beschimpfung, insbesondere, ob die Privatklägerin durch ihr Verhalten Anlass dazu gab und von wem diese zuerst ausging. 15.5 Beweismittel 15.5.1 Deliktsblatt vom 26. August 2019 (pag. 603 f.)