48 Freundin stehe sie dem Beschuldigten zu nahe, als dass man ihren Aussagen Glauben schenken könne (pag. 1812). 15.4 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass es zu einem Aufeinandertreffen zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin am 31. Mai 2019 am N.________ in E.________ gekommen ist, wobei der Beschuldigte der Privatklägerin eine Ohrfeige gab und sie beschimpfte.