Entsprechend ist denn auch auf die Aussagen der Privatklägerin abzustellen. Demnach ist erstellt, dass der Beschuldigte die Privatklägerin am 17. Mai 2019 zu Hause aufsuchte, ihre Brille mit dem Fuss am Boden zerdrückte, sie zu Deutsch als «Hure»/«Nutte» betitelte und mehrmals ohrfeigte sowie ihr Mobiltelefon und ihren Schlüsselbund zunächst entwendete und am Folgetag wieder retournierte.