589 Z. 127). Und schliesslich belastete sie den Beschuldigten auch nicht übermässig, zumal sie in Bezug auf die Tätlichkeiten ausführte, dass es sich um Rechaudkerzen – also relativ kleine Kerzen mit wenig Verletzungspotenzial – gehandelt habe (587 Z. 39) und er ihr zwei Ohrfeigen gegen habe, aber sonst nichts weiter (pag. 588 Z. 79). Ferner führte sie auch in Bezug auf die Beschimpfungen aus, dass es immer das gleiche sei, «Putana», was ebenfalls mit den früheren Beschimpfungen vom 7. Januar 2019 und 12. Mai 2019 übereinstimmt.