45 14.5.3 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte bestritt am 19. Dezember 2019 gegenüber der Staatsanwaltschaft, der Privatklägerin brennende Kerzen angeworfen zu haben. Er sei zwar mehrere Male bei ihr gewesen, als es ausgeartet sei; brennende Kerzen habe er ihr aber nie angeworfen. Auch stimme es nicht, dass er ihre Schlüssel und ihr Handy genommen habe; er habe ihr nie etwas, ausser die Bankkärtchen, weggenommen. Sie habe hingegen immer noch Sachen von ihm (pag.