Sie habe nicht bemerkt, dass er auch ihr Handy, welches auf dem Bett oder auf dem Tisch gewesen sei, mitgenommen habe. Nachdem er gegangen sei, habe sie die Polizei rufen wollen, weshalb sie gemerkt habe, dass ihr Handy weg sei. Am nächsten Tag habe ihr der Beschuldigte das Handy und die Schlüssel beim Q.________ zurückgegeben und sich entschuldigt (pag. 587 Z. 36 ff.).