14.5.2 Aussagen der Privatklägerin Die Privatklägerin gab am 16. Juli 2019 gegenüber der Polizei an, dass der Beschuldigte am besagten Abend zu ihr gekommen sei. Da sie nicht gewollt habe, dass die Nachbarn gestört würden, habe sie ihn reingelassen, was sie danach jedoch bereut habe. Er habe ihr wehgetan, ihr auf dem Balkon zwei Ohrfeigen gegeben, sie mit zwei brennenden Rechaudkerzen beworfen, sie mit Wörtern wie «Putana» beschimpft und damit gedroht, dass er ihr die Kehle durchschneiden und sie bluten lassen werde.