582 f.) Dem Deliktsblatt kann entnommen werden, dass die Privatklägerin am 18. Mai 2019 die Polizei avisierte und diese in der Folge zu ihrem Domizil ausrückte. Die Privatklägerin gab an, dass der Beschuldigte sich Zutritt zur Wohnung verschafft habe, sie zweimal geschlagen, bedroht, beschimpft und ihre Brille mit dem Fuss kaputt gemacht habe. Beim Verlassen der Wohnung habe der Beschuldigte ihr Handy und ihren Schlüsselbund mitgenommen. 14.5.2 Aussagen der Privatklägerin Die Privatklägerin gab am 16. Juli 2019 gegenüber der Polizei an, dass der Beschuldigte am besagten Abend zu ihr gekommen sei.