Schliesslich hätten Rechaudkerzen nur kleine Flammen und wenn die Privatklägerin nicht ungünstig getroffen worden sei, würden sie einfach in der Aluschale abprallen. Die fehlende Aggravierung und das Eingestehen von Erinnerungslücken würden Realkennzeichen darstellen. Ausserdem würden solche Rechaudkerzen erfahrungsgemäss nicht derart viel flüssiges Wachs – so dass es