43 14.3 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Die Verteidigung brachte in Bezug auf den Vorwurf der Sachentziehung vor, dass in der vorinstanzlichen Beweiswürdigung nichts dazu zu lesen sei, dass der Beschuldigte der Privatklägerin diese Sachen weggenommen habe. Man könne nicht vom Rechtlichen auf den Sachverhalt schliessen. Hier habe man eine Aussage gegen Aussage-Situation.