1249 f.) 14.1 Anklagesachverhalt Dem Beschuldigten wird Sachentziehung, Sachbeschädigung, Beschimpfung und Tätlichkeit, alles begangen am 17. Mai 2019, ca. 23.45 Uhr an der F.________ und zum Nachteil der Privatklägerin vorgeworfen, indem er in die Wohnung der Privatklägerin eingedrungen sei, dort ihr Mobiltelefon iPhone und ihren Schlüsselbund im Gesamtwert von ca. CHF 1'600.00 entwendet und anschliessend die Gegenstände als Pfand bei sich behalten habe (Ziff. III.4.1. des erstinstanzlichen Urteils). Überdies soll er eine Brille der Privatklägerin mit unbekanntem Wert mit dem Fuss auf dem Boden zerdrückt (Ziff.