41 gerin habe ihn an den Haaren gerissen und beleidigt. Er habe sie deshalb 2 – 3 Mal geschubst, sie mit beiden Händen an den Schultern hochgehoben und auf den Boden gelegt. Er habe ihr keinerlei Schläge oder Tritte gegeben, die Privatklägerin lüge (pag. 577 ff.). Der Beschuldigte gab bei der Staatsanwaltschaft am 19. Dezember 2019 an, dass die Aussagen des Zeugen AJ.________ nicht stimmen würden. Sie hätten sich zwar auf offener Strasse gestritten, jedoch habe er ihr nie Fusstritte oder ähnliches verpasst.