_ habe glaubhaft ausgesagt, dass er gehört habe, wie der Beschuldigte die Privatklägerin in italienischer Sprache beschimpft und ihr mit dem Tod gedroht habe. Er gebe dabei zu, nicht alles verstanden zu haben, einzelne Wörter jedoch schon. Auch wenn der Zeuge AJ.________ nicht fliessend Italienisch spreche, schliesse dies nicht aus, dass er verstanden habe, dass der Beschuldigte die Privatklägerin beschimpft und bedroht habe. Er habe auch deutlich verstanden, dass der Beschuldigte der Privatklägerin gedroht habe, sie zu töten, wenn sie mit der Polizei spreche.