Nachforschungen haben schliesslich ergeben, dass AG.________ die Drohungen gehört und die Angaben der Privatklägerin bestätigt hat. 12.5.2 Aussagen der Privatklägerin Die Privatklägerin gab am 16. Juli 2019 gegenüber der Polizei an, dass sie an jenem Abend von AH.________ gekommen sei. Der Beschuldigte habe ihr immer wieder geschrieben, so dass sie schliesslich eingewilligt habe, ihn am 14. April 2019 am Bahnhof im Vorbeigehen zu treffen. Sie fühle sich halt immer noch zum Beschuldigten hingezogen. Sie sei sehr in ihn verliebt gewesen und würde sich wünschen, dass all die Dinge, welche er ihr angetan habe, nicht geschehen seien.