12.4 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet generell, die Privatklägerin verbal bedroht zu haben, womit auch der Vorwurf der Drohung vom 14. April 2019 insgesamt als bestritten gilt. 12.5 Beweismittel 12.5.1 Anzeigerapport vom 24. Juli 2019 (pag. 493 f.) Aus dem Anzeigerapport geht hervor, dass die Polizei am 14. April 2019 nach einer Meldung zum Bahnhof E.________ ausgerückt ist, wo sie die Privatklägerin angetroffen haben. Letztere gab an, vom Beschuldigten verbal bedroht worden zu sein. Nachforschungen haben schliesslich ergeben, dass AG.