Dieser ist denn auch mit dem Vorfall vom 7. Januar 2019 vergleichbar. Der Beschuldigte geht jeweils in ähnlicher Weise vor (Schlagen und an den Haaren zu Boden reissen). Dass er ihr dabei gedroht haben soll, stimmt einerseits mit seinem Verhaltensmuster – den schriftlichen und vom Beschuldigten eingestandenen Drohungen