Dass die Zeugin die Fusstritte nicht sah, steht den Aussagen der Privatklägerin nicht entgegen, zumal es sich nur um eine Momentaufnahme handelte und die Zeugin nicht von Beginn weg dabei war. Entgegen der Verteidigung schilderte sowohl die Zeugin als auch die Privatklägerin, dass sich der Vorfall im Hinterhof abspielte. Ein von ihr ins Feld geführter Positionswechsel fand also gar nicht statt und selbst wenn, würde dies die Glaubhaftigkeit der Privatklägerin nicht schmälern. Denn das eigentliche Kerngeschehen, die Schläge und Fusstritte gegen ihren Körper, werden durch den Arztbericht vom 9. April 2020 bestätigt.