Sie erinnere sich nicht genau, ob er sie auch in die Rippen getreten habe. Er habe Anlauf genommen, um sie zu treten und sie sei dann zwar nicht gerade in Ohnmacht gefallen aber sie sei wie benebelt gewesen. Die Zeugin, welche die Polizei avisiert habe, habe sie [die Privatklägerin und den Beschuldigten] schon vorgängig beobachtet. Sie habe alles gehört. Wahrscheinlich habe sie verstanden, dass es Probleme gebe und sei daher in den Hinterhof gekommen. Er sei abgehauen aber sie habe alles beobachtet. Der Beschuldigte habe genau gewusst, wohin er sie getroffen habe.