33 habe sie auch bedroht. Er habe ihr gesagt, dass es ihm nur dann gut gehe, wenn sie tot sei. Wegen der erwähnten Drohung habe sie Angst gehabt, das Haus zu verlassen (pag. 316 f.). Am 19. Dezember 2019 führte die Privatklägerin bei der Staatsanwaltschaft aus, dass sie am 8. Februar 2019 bei ihrer Wohnung an der H.________ gewesen sei. Sie habe nicht mehr dort gewohnt. Sofern sie sich richtig erinnere, sei ihr der Beschuldigte gefolgt, obwohl sie ihm gesagt habe, dass er sie in Ruhe lassen solle.