Als Folge der genannten Verletzungen habe die Privatklägerin Schmerzen verspürt, welche eine Behandlung mit Schmerzmitteln notwendig gemacht hätten. Die Privatklägerin habe sich zu keinem Zeitpunkt in Lebensgefahr befunden. Der Arzt hielt bei den Ergänzungen fest: «Riss der Halswirbelsäule bei Mobilisierung». 11.5.3 Aussagen der Privatklägerin Die Privatklägerin gab am 11. Februar 2019 gegenüber der Polizei an, dass sie auf dem Weg zu ihrer Wohnung gewesen sei, als sie dem Beschuldigten begegnet sei. Sie habe ihm gesagt, er solle abhauen. Er sei ihr jedoch gefolgt. Vor ihrem Haus habe er sie brutal geschlagen.