Später habe er sich nicht mehr an den Vorfall erinnern können. Die Zeugin habe ausgesagt, dass sie gesehen habe, wie ein Mann die Frau geschlagen habe. Das Büschel Haare auf dem Boden habe sie schockiert. Das stimme mit den Aussagen der Privatklägerin überein. Die Zeugin habe auch klar sagen können, dass es sich um Aggressionen gehandelt habe, was ebenfalls die Aussagen der Privatklägerin stützen würde. Ihre Aussagen seien detailreich und konstant und würden mit den dokumentierten Bildern übereinstimmen. Auch die Drohung sei aufgrund der Aussagen erstellt. Entsprechend habe diesbezüglich ein Schuldspruch zu erfolgen (pag. 1811).