Hätte sie aber tatsächlich etwas erfinden wollen, den Beschuldigten also zu Unrecht belasten wollen, wären noch weitaus gravierendere Vorwürfe denkbar gewesen. Nach dem Gesagten erachtet die Kammer gestützt auf die glaubhaften Aussagen der Privatklägerin als erstellt, dass der Beschuldigte sie am 7. Januar 2019 als «Schlampe» bezeichnete, sie mehrmals schlug und an den Haaren zu Boden riss. Die Privatklägerin verhielt sich hingegen korrekt und versuchte lediglich, sich aus der Situation zu befreien.