Sie hätten sich gegenseitig «gmüpft». Einmal (vermutlich aber nicht am 7. Januar 2019, weil es Vorfälle mit Zeugen gibt, bei denen es zu Schlägen seinerseits kam) habe er ihr einen «Chlapf» gegeben. Das andere aber verneint er. Dies würde bedeuten, dass die Privatklägerin diesbezüglich nicht die Wahrheit sagte. Hätte sie aber tatsächlich etwas erfinden wollen, den Beschuldigten also zu Unrecht belasten wollen, wären noch weitaus gravierendere Vorwürfe denkbar gewesen.