Am 7. Januar 2019 wurde sie klarerweise nicht ins Spital transportiert, die Polizei sprach sie aber auf medizinische Hilfe an, was ein Indiz für vorhandene Verletzungen ist. Dass der Beschuldigte sie dabei auch noch als Schlampe betitelt haben soll, ist naheliegend, tat er dies in wütendem Zustand doch immer wieder, was er schlussendlich anlässlich der Berufungsverhandlung auch eingestand. Dass die Beschimpfung zudem von ihm ausging, korrespondiert denn auch mit seiner Gefühlslage, wonach er sich unfair behandelt gefühlt habe sowie verletzt und emotional gewesen sei (vgl. seine eigenen Aussagen, pag.