28 habe, es seien jedoch viele gewesen. Dabei habe er ihr Dinge gesagt, wie dass sie eine Schlampe sei. Als sie am Boden gelegen sei, habe der Beschuldigte aufgehört, weil Leute vorbeigegangen seien. Als sie begonnen habe zu schreien, sei der Beschuldigte geflüchtet und sie habe die Polizei gerufen. Sie habe hinten am Schädel Beulen gehabt, habe jedoch keinen Arzt aufgesucht (pag. 291). Am 19. Dezember 2019 führte die Privatklägerin bei der Staatsanwaltschaft aus, dass sie sich geschlagen hätten.