Bestritten werden hingegen das Ausmass der Handgreiflichkeiten – der Beschuldigte spricht von einem leichten «Schüpfen», die Privatklägerin dagegen von Faustschlägen gegen den Kopf und Reissen an den Haaren – sowie die Umstände der Beschimpfung, insbesondere, ob die Privatklägerin durch ihr Verhalten Anlass dazu gab und von wem diese (zuerst) ausging. 10.5 Beweismittel 10.5.1 Anzeigerapport vom 4. April 2019 (pag. 285 ff.) Im Anzeigerapport wird festgehalten, dass die Privatklägerin der Polizei am 7. Januar 2019, um 18.09 Uhr, telefonisch meldete, dass sie durch ihren Ex-Freund mehrfach gegen den Kopf geschlagen worden sei.