10.4 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass es zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin am 7. Januar 2019 eine Auseinandersetzung gab, anlässlich derer es zu Handgreiflichkeiten kam und der Beschuldigte die Privatklägerin beschimpfte. Bestritten werden hingegen das Ausmass der Handgreiflichkeiten – der Beschuldigte spricht von einem leichten «Schüpfen», die Privatklägerin dagegen von Faustschlägen gegen den Kopf und Reissen an den Haaren – sowie die Umstände der Beschimpfung, insbesondere, ob die Privatklägerin durch ihr Verhalten Anlass dazu gab und von wem diese (zuerst) ausging.