Dass der Material- und Arbeitsaufwand von CHF 800.00 (pauschal) indessen bereits nach dem ersten Vorfall vom 20. November 2018 entstanden wäre, ist dagegen nicht erstellt, zumal sich die Schäden an der Wohnungstür weniger gravierend präsentierten. Welche Reparaturkosten nun im Einzelnen auf welche Schäden zurückzuführen sind, kann vorliegend nicht mehr beurteilt werden.