Die Wohnungstür wurde nicht vollständig durch eine neue ersetzt, sondern lediglich repariert – zunächst provisorisch und schliesslich vollständig. Nach der zweiten Sachbeschädigung wies die Tür massivere Schäden auf, was entsprechend mit mehr Reparaturaufwand verbunden war. Dass der Material- und Arbeitsaufwand von CHF 800.00 (pauschal) indessen bereits nach dem ersten Vorfall vom 20. November 2018 entstanden wäre, ist dagegen nicht erstellt, zumal sich die Schäden an der Wohnungstür weniger gravierend präsentierten.