25 schuldigte bezüglich der einzelnen Vorfälle auf seine bisherigen Aussagen (pag. 1783 Z. 3 f.). 9.6 Beweiswürdigung durch die Kammer Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, gestand der Beschuldigte den Vorwurf der Sachbeschädigung im Verlaufe des Verfahrens ein. Zudem gab er auch Einzelheiten wieder – das Schliessblech war verbogen, so dass die Tür einen Spalt breit offen war – die exakt mit den vom Vorfall vom 24. November 2018 auf Fotos festgehaltenen Beschädigungen übereinstimmen.