Er sei vielleicht aggressiv gewesen, weil er auf die Tür eingetreten habe, aber er habe sie nicht kaputt machen wollen. Er habe nur mit der Privatklägerin sprechen und abklären wollen, wann sie ihm das Geld (CHF 300.00), welches sie ihm noch schulde, übergebe (pag. 243 Z. 89). Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 20. Juni 2019 gab der Beschuldigte an, dass er zweimal ihre Tür aufgeschlagen habe, als sie zu Hause gewesen sei (pag. 709 Z. 196). In der Einvernahme vom 19. Dezember 2019 gestand der Beschuldigte ein, dass er am 24. November 2018 erneut die Wohnungstür der Privatklägerin gewaltsam beschädigt habe.