671 Z. 226). 9.5.3 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte gab am 9. Dezember 2018 gegenüber der Polizei an, dass er beim Vorfall vom 20. November 2018 nur stark an die Tür geklopft habe, aber der Tür nichts passiert sei. Beim zweiten Mal am 24. November 2018 habe er auf die Tür eingetreten und diese sei kaputt gegangen. Sie flicke die Tür ja nur einmal. Er habe auf die Tür eingetreten, worauf sie einen Spalt aufgegangen sei. Sie sei ca. 5 cm offen gewesen. Das Schliessblech sei verbogen worden (pag. 243 Z. 63 ff.). Er sei vielleicht aggressiv gewesen, weil er auf die Tür eingetreten habe, aber er habe sie nicht kaputt machen wollen.