Nachdem er in der Woche zuvor die Tür bereits stark beschädigt hatte, habe er die Tür nun definitiv kaputt gemacht. Die Privatkläger gab – nach den Gründen gefragt, weshalb sich der Beschuldigte so verhalte – an, dass dieser die Trennung von ihr nicht akzeptieren könne. Sie wolle nicht, dass er weiterhin zu ihr komme, da er viele Probleme verursacht habe und sich auch bereits die Nachbarn beschwert hätten. Sie wolle nur, dass er sie in Ruhe lasse (pag. 258 ff.).