Die Privatklägerin gab am 24. November 2018 gegenüber der Polizei an, dass der Beschuldigte gegen ihren Willen zu ihr gekommen sei. Als ein anderer Bewohner nach Hause gekommen sei, sei er ins Gebäude gelangt. Sie habe ihm durch die Wohnungstür gesagt, dass er gehen solle, worauf er auf die Tür – glaublich mit den Füssen – eingetreten habe. In die Wohnung sei er nicht hineingekommen, da er gehört habe, dass sie mit der Polizei am Telefon sei. Nachdem er in der Woche zuvor die Tür bereits stark beschädigt hatte, habe er die Tür nun definitiv kaputt gemacht.