_ hätten sich in der Wohnung befunden, als der Beschuldigte auf die Tür eingeschlagen habe. Es war dies bereits das zweite Mal innerhalb einer Woche (anerkannte Sachbeschädigung durch den Beschuldigten vom 20. November 2018), dass der Beschuldigte versucht habe, die Tür aufzubrechen. Im Anzeigerapport wird festgehalten, dass das Schliessblech der Tür fast aus dem Türrahmen gerissen war und nicht mehr viel nötig gewesen wäre, damit die Tür vollständig hätte aufgebrochen werden können. Sowohl die Tür, das Schliessblech als auch die Sandsteinwand seien beschädigt, weshalb der Schaden auf ca.