9.5 Beweismittel 9.5.1 Anzeigerapport vom 7. Januar 2019 (pag. 246 ff.) sowie Rechnung vom 27. Dezember 2018 (pag. 1366) Die Privatklägerin meldete sich am 24. November 2018, um 13.57 Uhr, telefonisch bei der Regionalpolizei E.________ und teilte mit, dass der Beschuldigte ihre Wohnungstür einschlagen würde. Die eintreffende Polizei konnte den Beschuldigten vor Ort nicht mehr antreffen. Sowohl die Privatklägerin als auch K.________ hätten sich in der Wohnung befunden, als der Beschuldigte auf die Tür eingeschlagen habe.