23 chen, aber den 20. November 2018 gemeint. In dieser kurzen Zeit könne es nur einmal zum Eintreten der Tür gekommen sein, und zwar am 20. November 2018. Das decke sich auch mit dem Polizeirapport. Zudem sei auf den Fotos kein neuer Schaden zu erkennen. Es sei möglich, dass die Tür – wenn überhaupt – schnell wieder geschlossen worden sei, aber es nicht erneut zu einem Schaden gekommen sei. Entsprechend habe für diese Sachbeschädigung ein Freispruch zu erfolgen (pag. 1788).