9. Ziff. I.5.2. der Anklageschrift: Sachbeschädigung vom 24. November 2018 z.N. der Privatklägerin (pag. 1246) 9.1 Anklagesachverhalt Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 24. November 2018, ca. 13.50 Uhr, in E.________, H.________, versucht zu haben, die Wohnungseingangstür der Privatklägerin mittels Körpergewalt und einem unbekannten Werkzeug zu öffnen. Dabei habe er diese beschädigt und einen Sachschaden von ca. CHF 2‘000.00 verursacht (Ziff. III.5.2. des erstinstanzlichen Urteils). 9.2 Beweiswürdigung der Vorinstanz