Der Beschuldigte sieht sich meistens in der Opferrolle, wenn er betont, dass die Privatklägerin in jeweils provoziert habe, sie ihn veranlasst habe, wieder Drogen zu konsumieren und sie der Grund dafür gewesen sei, dass er seinen Job verloren habe. Sein eigenes Fehlverhalten blendet er dabei komplett aus, beispielsweise auch, dass er die begonnene Drogentherapie sowie die Bewährungshilfe abgebrochen hat. Die durch den Beschuldigten gemachten Eingeständnisse sind insofern zu relativieren, als er jeweils nur das und jene Vorfälle zugab, welches resp.