21 doch nie einen gemeinsamen Haushalt auf unbestimmte Dauer. Nach der Trennung kam es vermehrt zu Auseinandersetzungen, welche sich ab Oktober 2018 zuspitzten. Die Polizei musste schliesslich in der Zeit von Oktober 2018 bis Juni 2019 (erneute Inhaftierung des Beschuldigten) rund 25 Mal ausrücken und es kam zu verschiedenen Anzeigen (pag. 796 Z. 187/188). Der Beschuldigte und die Privatklägerin kamen nicht voneinander los. Er habe schon noch Gefühle (pag. 711 Z. 260) und habe sie sehr lange geliebt (pag. 724 Z. 25)