IV. des erstinstanzlichen Urteils), der Sanktionenpunkt (Freiheitsstrafe [Höhe], Geldstrafe, [Busse] und Landesverweisung [Ziff. V.1.-4. des erstinstanzlichen Urteils]), die Höhe des Schadenersatzes (Ziff. VII.1. des erstinstanzlichen Urteils), die Verurteilung zur Bezahlung einer Genugtuung (Ziff. VII.2. des erstinstanzlichen Urteils) sowie die Kostenund Entschädigungsfolgen (Ziff. V.5. und Ziff.